Google muss in Deutschland neue Möglichkeiten zur Verarbeitung von Nutzerdaten schaffen. Bei der Nutzung von Daten verschiedener Dienste wie Gmail, Google News, Assistant, Kontakte oder Google TV werden personenbezogene Daten zwischen diesen Diensten oder mit Daten aus Quellen außerhalb von Google zusammengeführt.
Nach einer kartellrechtlichen Untersuchung des Bundeskartellamts muss Google seinen Nutzern nun die Möglichkeit bieten, dienstübergreifend eine ausdrückliche und informierte Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Daten zu erteilen. Dazu muss Google Auswahlmöglichkeiten für jede Datenkombination bereitstellen und die Fragen müssen so formuliert sein, dass Nutzer nicht manipulativ in eine bestimmte Richtung geführt werden.
Sofern von den verschiedenen Diensten keine Daten verarbeitet werden und dies in den Geschäftsbedingungen von Google ausdrücklich klargestellt wird, muss Google keine Wahlmöglichkeiten anbieten (muss sich aber dennoch an die Datenschutz-Grundverordnung halten).
Die Regulierungsbehörde gibt an, dass sie weitere Verfahren gegen Google (Alphabet), Amazon, Apple, Facebook (Meta) und Microsoft führen wird.
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