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Ab dieser Woche gilt das Whistleblowerschutzgesetz auch für kleine Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern. Das Wichtigste auf einen Blick. Ab dieser Woche müssen Mitarbeiter, die Mobbing, Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder Datenschutzverstöße erfahren, die Möglichkeit haben, sich an eine vertrauliche interne Whistleblower-Hotline zu wenden. Bisher galt dies nur für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern. Ab diesem Monat können auch Bußgelder verhängt werden.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die Beschwerden haben oder rechtswidrige oder unerwünschte Aktivitäten innerhalb von Unternehmen oder Organisationen aufdecken. Beispiele hierfür sind Korruption, Betrug, Umweltkriminalität und andere illegale Aktivitäten. Das Gesetz muss Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen schützen.

Das Gesetz regelt, wie Missstände gemeldet werden können. Hinweisgeber müssen die Möglichkeit haben, sich vertraulich, teilweise auch anonym, an eine interne Hotline zu wenden oder Verstöße an externe Stellen, wie beispielsweise das Bundesamt für Justiz, zu melden.

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